Bretagne-Tipp
mittendrin im Bretagne-Urlaub
aktualisiert am 22.04.2025
Mit der Anzeige verknüpfte Leistungen
Die Anzeige umfasst eine zwischen Inserent und Betreiber individuell vereinbarte und gemeinsam aus Texten und Fotos erstellte Präsentation des Angebots mit allen gewünschten Kontaktinformationen inkl. eines E-Mail-Formulars.
Vertragsbeginn, Zahlungstermin, Vertragslaufzeit, Laufzeitverlängerung
Mit der Erstellung einer Anzeige schließen der Inserent und der Betreiber des Bretagne-Tipps einen Vertrag für die Veröffentlichung der Anzeige auf der Website des Bretagne-Tipps ab. Der Vertrag beginnt mit dem Zahlungseingang des vereinbarten Anzeigenpreises. Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr.
Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um ein Jahr. Der Jahrespreis der Anzeige ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang. Anzeigen-Preiserhöhungen gelten nur, wenn sie dem Inserenten mindestens einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit per E-Mail mitgeteilt wurden.
Vertragsende, Kündigungsfristen
Der Vertrag endet nach dem ersten Jahr, wenn er von einer der beiden Seiten (Inserent/Betreiber) spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich (z.B. per E-Mail, Kontakt-Infos siehe Impressum) gekündigt wird. Nach Ablauf des ersten Jahres kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Der Inserent bekommt den nicht genutzten Anteil des Jahrespreises zurückerstattet.
Beendigung der Veröffentlichung vor Vertragsende
Auf Wunsch des Inserenten kann die Veröffentlichung der Anzeige auch vor Ende der Vertragslaufzeit beendet werden. Ein Anspruch auf eine Rückzahlung für den Zeitraum bis zum Vertragsende besteht nicht.
Weitere Rechte und Pflichten der Vertragsparteien regelt die Datenschutzerklärung für Inserenten. Insbesondere sei hier auf die Wahrung des Urheberrechtes Dritter hingewiesen.